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Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge
sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
der die Firma Der Mediamann, im Nachfolgenden der "Verkäufer" genannt,
sie schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer
Verwender wird ausdrücklich widersprochen.

Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischen-
verkauf bleibt vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maß-
angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Für unsere
Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der schriftliche
Auftrag maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt sind.

Widerrufsrecht (bei Versandhandel)
Ist der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder gewerb-
lich noch beruflich, hat er das Recht, den Vertrag ohne jede Begründung
binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Der Verkäufer erstattet
dem Kunden die geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufs
erklärung. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen,
individuell gefertigte EDV Anlagen und Computersysteme, Audio-, Daten- oder
Videoprodukte oder Software, wenn die Verpackungvom Kunden geöffnet wurde.

Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten
Preise zuzüglichder gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich
ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes.
Vereinbarte Nebenleistungen und vomVerkäufer vereinbarungsgemäß
verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt,zu Lasten des
Käufers. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung
von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an
den Käufer weitergegeben werden.

Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind
bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit
keine andere Zahlungsweise vereinbartwurde. Es besteht keine Verpflichtung,
Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel anzuerkennen. Der Mediamann
behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor,
Waren nur gegen Vorkasse,Barnachnahme oder Barzahlung zu versenden
bzw. zur Abholung freizugeben, auchwenn anders lautende Lieferverträge
geschlossen sind. Der Mediamann behält sichvor, einen in Verzug befindlichen
Kunden von der Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende
Lieferverträge abgeschlossenwurden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn der Betrag an dem Bankkonto der Firma Der Mediamann / Manfred
Sievers endgültig gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer seinen Zahlungs-
verpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank
seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von
diesem Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt.In
diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen
der Firma Der Mediamann gegenüber dem Käufersofort in einem Betrag fällig.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann derKäufer nurdann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräf-
tigerTitel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend
machen, soweit es auf die Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.

Lieferungen
Genannte Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung
erfolgt in der Regel kostenfrei durch Der Mediamann innerhalb des Ham-
burger Stadtgebietes, es sei denn, es wurde eine andere Regelung vereinbart.
Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungenberechtigt. Bei Überschrei-
tung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern,
binnen angemessener Frist, die wenigstensvier Wochen beträgt, zu liefern.
Nachdieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weiterge-
hende Ansprüche bzw. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungund unverschuldete erhebliche
Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier
Wochen.Der Mediamann liefert nach üblichem technischen Standard. Unwe-
sentliche Abänderungen der geliefertenvon der vereinbarten Ware, Abwei-
chungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen
bleibendem Verkäufer vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehendenForderungen Eigentum des Verkäufers.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der
Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger
Leistungen nachträglich erwirbt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. BeimEinbau in fremde Waren
durch den Käufer wird die Firma Der Mediamann Miteigentümerin an den
neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von
ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die vom
Verkäufergelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbun-
den, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem ver-
mischten Bestandoder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab und
verwahrt diesekostenfrei. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt
er seinen Verpflichtungenaus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der
Verkäufer dem Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schrift-
licher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwer-
tungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigenVerkauf bestmöglich ver-
werten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung,
Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des
Verkäufers beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie
eine Veränderung zulässig.

Gewährleistung
Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vor-
handen waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens
zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kauf
gegenstandes, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung geltend machen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muß dem Verkäufer
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kennt-
nis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer
frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen
bleiben davon unbeendet. Bei ungerechtfertigtenBeanstandungen oder
solchen,die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behand-
lung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu berech-
nen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppenoder ganzen Geräten treten
keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewähr-
leistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung,
unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienungund Lagerung. Bei Fremdeingriff oder
dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt
der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung beschränkt
sich ausschließlich auf die Reparaturoder den Austausch der beschädigten
Liefergegenstände. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur
dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die der Ver-
käufer nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung
der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in das
Eigentum des Verkäufers über. Ansprüche auf Schadenersatz wegen eines Man-
gels sind ausgeschlossen. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert
beschränkt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder
sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam
bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lückesoll diejenige
zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit
oder der Lücke vermuten.

Stand: 03/07



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