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AGB
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A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
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Geltung der Bedingungen Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der die Firma Der Mediamann, im Nachfolgenden der "Verkäufer" genannt, sie schriftlich bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich widersprochen.
Angebot und Vertragsabschluss Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischen- verkauf bleibt vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maß- angaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der schriftliche Auftrag maßgebend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Widerrufsrecht (bei Versandhandel) Ist der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder gewerb- lich noch beruflich, hat er das Recht, den Vertrag ohne jede Begründung binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Der Verkäufer erstattet dem Kunden die geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufs erklärung. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen, individuell gefertigte EDV Anlagen und Computersysteme, Audio-, Daten- oder Videoprodukte oder Software, wenn die Verpackungvom Kunden geöffnet wurde.
Preise Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten Preise zuzüglichder gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes. Vereinbarte Nebenleistungen und vomVerkäufer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt,zu Lasten des Käufers. Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer weitergegeben werden.
Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbartwurde. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel anzuerkennen. Der Mediamann behält sich für alle Lieferungen und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorkasse,Barnachnahme oder Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben, auchwenn anders lautende Lieferverträge geschlossen sind. Der Mediamann behält sichvor, einen in Verzug befindlichen Kunden von der Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge abgeschlossenwurden. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an dem Bankkonto der Firma Der Mediamann / Manfred Sievers endgültig gutgeschrieben wurde. Wenn der Käufer seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist der Verkäufer zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigung berechtigt.In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Firma Der Mediamann gegenüber dem Käufersofort in einem Betrag fällig. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann derKäufer nurdann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräf- tigerTitel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf die Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht.
Lieferungen Genannte Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt in der Regel kostenfrei durch Der Mediamann innerhalb des Ham- burger Stadtgebietes, es sei denn, es wurde eine andere Regelung vereinbart. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungenberechtigt. Bei Überschrei- tung von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstensvier Wochen beträgt, zu liefern. Nachdieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Weiterge- hende Ansprüche bzw. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungund unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier Wochen.Der Mediamann liefert nach üblichem technischen Standard. Unwe- sentliche Abänderungen der geliefertenvon der vereinbarten Ware, Abwei- chungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder Verbesserungen bleibendem Verkäufer vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehendenForderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. BeimEinbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma Der Mediamann Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die vom Verkäufergelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbun- den, so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte an dem ver- mischten Bestandoder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab und verwahrt diesekostenfrei. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungenaus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer dem Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schrift- licher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwer- tungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigenVerkauf bestmöglich ver- werten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig.
Gewährleistung Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vor- handen waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kauf gegenstandes, so kann der Käufer Wandlung oder Minderung geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer muß dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach Kennt- nis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten und Fristen bleiben davon unbeendet. Bei ungerechtfertigtenBeanstandungen oder solchen,die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behand- lung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale zu berech- nen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppenoder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile sind von der Gewähr- leistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienungund Lagerung. Bei Fremdeingriff oder dem Öffnen der Geräte von nicht ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparaturoder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Für Waren, die der Ver- käufer nicht hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Ansprüche auf Schadenersatz wegen eines Man- gels sind ausgeschlossen. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lückesoll diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.
Stand: 03/07
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